Eine passende Matratze zu finden, ist nicht einfach. Oft lässt sich erst nach ein paar Nächten sagen, ob es sich um einen guten Kauf handelte. Einige Händler lassen Kunden Probe schlafen. Gefällt die Matratze nicht, wird sie gratis abgeholt und das Geld zurückerstattet (K-Tipp 13/2017).
Die Aufzählung im letzten K-Tipp war nicht abschliessend. «Rückgabe gegen Geld zurück» gilt auch bei diesen Läden:
Ikea: Bis 90 Tage Rückgabe- und Umtauschrecht.
Interio: Das Rückgaberecht beträgt 30 Tage. Zudem wird ein Umtauschrecht innerhalb von 90 Tagen gewährt.
Micasa: Hier kann man die Matratze bis 90 Tage nach dem Kauf zurückgeben.
Warengutschein oder Umtauschrecht
Verbreiteter als die Rückgabe ist das Umtauschrecht. In diesen Fällen kann man die Matratze im Laden nur gegen einen Warengutschein oder eine andere Matratze umtauschen. Beispiele:
Pfister: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf können Kunden ihre Matratzen für 50 Franken in einer der 20 Filialen umtauschen. Der Umtausch beim Kunden zu Hause kostet 120 Franken. Dazu kann noch eine Anfahrpauschale kommen.
Möbel Hubacher: Bis 30 Tage nach Kauf kann der Matratzenkern kostenlos ausgetauscht werden.
Möbel Egger: Je nach Hersteller kann der Kunde zwischen 60 und 90 Tage nach Lieferung den Matratzenkern austauschen. Trifft der Kunde innerhalb dieser Frist eine Neuwahl, bezahlt er entweder einen Aufpreis, oder es wird ihm die Preisdifferenz rückerstattet.
Schlafwohl Zürich: Kunden können vor dem Kauf auf der Matratze zu Hause Probe schlafen. Das kostet 200 Franken pro Matratze und Woche. Dieser Betrag wird beim Kauf angerechnet. Bei den Matratzen von Bico, Riposa und Superba können Kunden bei Nichtgefallen den Kern umtauschen lassen.