Provisionen von Fonds-Verkäufern gehören grundsätzlich dem Kunden. Banken dürfen von Dritten kein Geld entgegennehmen und behalten - schon gar nicht hinter dem Rücken ihrer Auftraggeber, den Kunden. So sieht es das Schweizer Bundesgericht (saldo 16/06). Und so sieht es auch das höchste Gericht in Deutschland, der Bundesgerichtshof, im sogenannten Kickback-Urteil.



Als «schwerwiegende Treuewidrigkeit» wird die Tatsache bezeichnet, dass Finanzinstitute heimlich Provisionen ei...