Ich habe eine Fluss-Schifffahrt gebucht und 800 Franken angezahlt. Leider musste ich die Reise aus gesundheitlichen Gründen absagen. Ein Arzt hat die Krankheit mit einem Zeugnis bestätigt. Weil ich früh genug abgesagt habe, musste mir das Reisebüro die 800 Franken zurückschicken. Als das Geld kam, fehlten aber 120 Franken. In der Abrechnung des Reisebüros steht, das sei eine Bearbeitungsgebühr. Nun weigert sich die Annullierungskosten-Versicherung des TCS, mir diese Bearbeitungsgebühren zu ersetzen. Muss ich das akzeptieren?

Ja. Sie haben einen «ETI-Schutzbrief» vom TCS, und in den Bedingungen steht klar, dass diese Versicherung solche Bearbeitungsgebühren nicht zahlt.

Sie haben also Pech gehabt; alle anderen grossen Anbieter von Reise-Versicherungen hätten solche Bearbeitungsgebühren bezahlt (der Automobilclub ACS erst seit Anfang 2001). Das gilt aber in der Regel nur für Jahres-Reiseversicherungen, die man direkt bei den grossen Anbietern kaufen kann.

Wenn Sie hingegen im Reisebüro nur für die eine gebuchte Reise eine Annullierungskosten-Versicherung abschliessen, so sind in diesen Spezialangeboten der Reiseveranstalter die Bearbeitungsgebühren meist nicht gedeckt. Mit anderen Worten: Viele Reiseveranstalter verkaufen ihren Kundinnen und Kunden eine schlechte Versicherung.

Entscheidend ist das klein Gedruckte: Wenn in den Bedingungen von Annullierungskosten-Versicherungen ausdrücklich steht, die Bearbeitungsgebühren des Reisebüros im Zusammenhang mit einer Reiseabsage würden übernommen, haben Sie Glück gehabt. Bezahlen muss die Versicherung übrigens auch dann, wenn die Bearbeitungsgebühren nicht ausdrücklich erwähnt sind, in den Bedingungen aber steht, es würden alle «vertraglich geschuldeten» Annullierungskosten vergütet.

Die wichtigsten Tipps zur Annullierungskosten-Versicherung:

- Diese Versicherung zahlt beispielsweise dann, wenn man eine vorausbezahlte Reise nicht antreten kann, weil man schwer krank wurde oder verunfallte. Lesen Sie in den Bedingungen, welche anderen Ereignisse ebenfalls versichert sind (zum Beispiel Todesfall einer nahe stehenden Person oder Verlust der Arbeitsstelle kurz vor der Abreise).

- Die Versicherung übernimmt jenen Teil der vorausbezahlten Kosten, den Sie vom Reisebüro nicht mehr zurückerhalten.

- Wer die Reise aus rein persönlicher Unpässlichkeit absagt (zum Beispiel wegen Liebeskummer), bekommt von der Annullierungskosten-Versicherung kein Geld.

- Sie können eine vom Reisebüro als «obligatorisch» bezeichnete Annullierungskosten-Versicherung ablehnen, falls Sie bereits einen solchen Schutz haben (zum Beispiel bei ACS, TCS oder VCS).

- Achten Sie darauf, ob der Annullierungsschutz nur für Reisen nach Europa gilt oder weltweit.

- Wer pro Jahr mehr als einmal verreist, sollte eine Jahres-Reiseversicherung abschliessen.

(em)