Ein Berner zahlt trotz Prämienverbilligungen im Durchschnitt 1895 Franken pro Jahr aus dem eigenen Sack für Krankenkassenprämien, ein Ausserrhoder nur 519 Franken. Im Landesdurchschnitt sind es 1323 Franken. Das zeigen die Zahlen des Bundesamts für Gesundheit für 2013 (siehe PDF).

Grund für die enormen Unterschiede: Den Betrag für die Prämienverbilligung legen die Kantone fest.

Beispiel Stadt Bern: Ein Erwachsener mit einem verfügbaren Einkommen von maximal 2542 Franken im Monat erhält dieses Jahr eine monatliche Prämienverbilligung von 67 Franken. Die günstigste Grundversicherung (mit einer Franchise von 300 Franken) kostet in der Stadt Bern monatlich 332 Franken. Das heisst: Trotz einem tiefen Einkommen muss der Versicherte 3180 Prämienfranken selbst bezahlen.

Etliche Kantone haben die Hürden für eine Verbilligung erhöht 

Zum Vergleich: Im Jahr 2012 zahlte der Kanton Bern bis zu 94 Franken pro Monat an die Prämien. Und die Zahl der Begünstigten war höher: Anspruch auf Zuschüsse hatten alle, die monatlich netto weniger als 2917 Franken verdienten.

Im Kanton Bern profitierten im letzten Jahr rund 34 000 Versicherte weniger von einer Prämienverbilligung als im Vorjahr. Der Kanton sparte so satte 52 Millionen Franken.

Bern ist nicht der einzige Kanton, der die Hürden für Prämienverbilligungen hin­aufsetzte. Deshalb kommen landesweit immer weniger Versicherte in den Genuss von Prämienverbilligungen: Im Jahr 2013 erhielten 28 Prozent der Versicherten finanzielle Hilfe. Das ist der tiefste Wert seit 1998. 

Axel Reichlmeier vom Krankenkassenverband Santésuisse bestätigt: «Zehntausende ver­lo­ren ihre Anspruchsberechtigung und müssen die Prämien künftig selbst bezahlen. Betroffen ist vor allem der untere Mittelstand.» Das sind die Zahlen gemäss der jeweiligen kantonalen Stelle:

  • Letztes Jahr erhielten im Kanton Luzern 12 588 weniger Versicherte eine Prämienverbilligung als im Vorjahr. 36 990 Gesuche lehnte die Luzerner Ausgleichskasse ab. Das sind 40 Prozent aller Eingaben. Im ­Vorjahr gingen nur 23 Prozent der Gesuchsteller leer aus. So sparte der Kanton 16,2 Millionen Franken. Aus Spargründen senkte der Kanton Luzern unter anderem die Einkommensgrenze für Haushalte mit Kindern und für junge Erwachsene von 100 000 Franken auf 80 000 Franken. In diesem Jahr liegt die Anspruchsgrenze nur noch bei 75 000 Franken. 
  • Im Kanton St. Gallen sank letztes Jahr der Anteil Versicherter mit Anspruch auf Prämienverbilligung im Vergleich zum Vorjahr um 10 633 Personen. Der Kanton sparte 6,3 Millionen Franken. 
  • Im Kanton Aargau haben aufgrund der Sparbeschlüsse des Kantonsparlaments in diesem Jahr rund 6500 Haushalte weniger Anspruch auf Prämienverbilligung als im Vorjahr. Nur wenn die Prämien­kosten über 11,5 Prozent des massgebenden Einkommens wegfressen, erhält jemand Verbilligung. Zuvor waren es 11 Prozent. Damit will der Kanton 12,9 Millionen Franken ­sparen. 

Volk verhinderte Kürzungen in Solothurn und Schaffhausen 

Es gibt auch Widerstand: Im Kanton Solothurn lehnten die Stimmberechtigten am 8. März eine geplante Kürzung der Prämien­verbilligungsbeiträge um 7 Millionen Franken ab. Auch die Schaffhauser Stimmbürger wehrten sich 2012 erfolgreich gegen Kürzungen.

Die Kantone kürzen ihre Beiträge laufend: So sanken die Ausgaben für Prämienverbilligungen zwischen 2010 und 2013 um insgesamt 169 Millionen Franken – trotz steigender Kosten für die Versicherten.

Der Bund muss den Kantonen 7,5 Prozent der Bruttokosten der Grundversicherung als Prämienver­billigung überweisen. Der Bund zahlt jedes Jahr mehr, weil die Prämien stetig steigen. Der Anteil des Bundes an den Prämienverbilligungen beträgt inzwischen 54 Prozent. Im Jahr 2013 zahlten Bund und Kantone 4,015 Milliarden Franken an Prämienverbilligungen.

So kommen Sie zu einer Prämienverbilligung

Gesuche zur Prämien­verbilligung nehmen die kantonalen Stellen an. Diese heissen je nach Kanton anders. Im Thurgau und im Kanton Zug sind die Wohngemeinden zuständig. Stadtzürcher müssen sich ebenfalls an die Stadt wenden. Das Merkblatt auf der saldo-Homepage listet alle Ansprechpartner auf. Vorsicht: Einige Kantone haben Einreichefristen für das Verbilligungsgesuch. Informieren Sie sich frühzeitig. 

Die Anlaufstellen bei Prämienverbilligung finden Sie hier.