Ja. Die obligatorische Autohaftpflicht-Versicherung des Nachbarn muss Ihnen nichts bezahlen. Diese Versicherung übernimmt grundsätzlich nur Sachschäden, die laut Gesetz beim «Betrieb» des Fahrzeugs entstanden sind. Das Auto ihres Nachbarn war jedoch parkiert.

Ihr Nachbar selbst oder seine Privathaftpflichtversicherung müssten den Schaden nur übernehmen, wenn er den Kabelbrand verschuldet hätte. Das ist aber offenbar nicht der Fall.

Eine Teilkasko-Versicherung würde durch Feuer entstandene Schäden am Fahrzeug decken. Da Sie keine solche Versicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.