Ja. Solche Retrozessionen von Produkteanbietern (oft auch Pro­visionen, Bestandespflegekommis­sionen oder Kickbacks genannt) gelten als steuerbare Vermögens­erträge.

Beachten Sie aber: Es kommt auch vor, dass Vermögensverwalter von Banken Retrozessionen erhalten. Damit geben die Banken einen Teil der (überhöhten) Gebühren oder Kommissionen zurück, die sie dem Kunden belastet haben. Die Rückerstattung von solchen zu Unrecht erhobenen Gebühren ist kein steuerbares Einkommen.