Krankenkasse stellt sich stur
Eigentlich ist der Fall klar: Die Grundversicherung muss eine Phytotherapie bezahlen. Doch ein Patient machte mit der Krankenkasse Galenos schlechte Erfahrungen.
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Gesundheitstipp 4/2004
14.04.2004
Christian Egg - cegg@pulstipp.ch
Der Ärger war gross. Seit gut einem Jahr war Sheljasko Sheljasov bei Klemens Brühwiler in Behandlung, einem Arzt und Phytotherapeuten. Anstandslos hatte die Krankenkasse Galenos die Behandlung gegen Bluthochdruck und zu viel Cholesterin bisher bezahlt. Anfang Jahr weigerte sich die Kasse aber plötzlich, die Kosten für die Phytotherapie zu übernehmen.
Medikamente stehen auf den Listen der Grundversicherung
In einem Brief an Sheljasov schreibt die Galenos...
Der Ärger war gross. Seit gut einem Jahr war Sheljasko Sheljasov bei Klemens Brühwiler in Behandlung, einem Arzt und Phytotherapeuten. Anstandslos hatte die Krankenkasse Galenos die Behandlung gegen Bluthochdruck und zu viel Cholesterin bisher bezahlt. Anfang Jahr weigerte sich die Kasse aber plötzlich, die Kosten für die Phytotherapie zu übernehmen.
Medikamente stehen auf den Listen der Grundversicherung
In einem Brief an Sheljasov schreibt die Galenos: «Im Nachhinein konnten wir feststellen, dass wir im Grunde genommen keine Leistungen für die durchgeführten
Behandlungen übernehmen mussten.» Zwar werde man - aus Goodwill - die Kosten für die ärztliche Behandlung übernehmen, nicht aber für die Medikamente. «Für die phytotherapeutischen Substanzen sind im Krankenversicherungsgesetz keine Leistungen vorgesehen, eine Kostenbeteiligung ist aus diesem Grund nicht möglich.»
Das stimmt nicht. Arzt Brühwiler: «Die pflanzlichen Medikamente, die ich Herrn Sheljasov verschrieben habe, sind auf den Listen für die Grundversicherung.»
Auf Nachfrage des Pulstipp räumt die Galenos ein, sich getäuscht zu haben: «Was auf den Listen steht, zahlen wir», sagt Hans-Peter Lang, Galenos-Geschäftsführer. «Auf Doktor Brühwilers Rechnung stand allerdings nur "homöopathische Tinktur". Da sehen wir nicht, was drin ist.» Nachdem dies geklärt ist, zahlt die Galenos jetzt die ganze Rechnung von Sheljasko Sheljasov.
Ende gut, alles gut? Nein. Denn nun vollzieht Galenos die totale Kehrtwende. Zwar werde sie ihren Versicherten phytotherapeutische Medikamente bezahlen, aber die dazugehörende ärztliche Leistung wie Sprechstunde und Diagnose ab sofort nicht mehr.
«Laut Gesetz», so Lang von der Galenos, «muss eine Krankenkasse eine Phytotherapie nur dann bezahlen, wenn der Arzt eine Zusatzausbildung hat, die von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH anerkannt ist. Derzeit fehlt eine solche Anerkennung noch.»
Das stimmt zwar. Doch die FMH hat entschieden, dass jeder Arzt phytotherapeutische Medikamente verschreiben darf. Auch das zuständige Bundesamt für Gesundheit teilt diese Auffassung. Felix Gurtner: «Das Verschreiben von phytotherapeutischen Arzneimitteln ist Bestandteil der ärztlichen Grundleistung. Deshalb muss eine Krankenkasse diese bezahlen, auch wenn es keine anerkannte Zusatzausbildung gibt.»
Doch die Galenos bleibt stur. «In der Verordnung steht es anders», sagt Lang. «Wir halten uns an die Vorschriften.»
Das zahlt die Grundversicherung
Für diese fünf populärsten alternativen Heilmethoden zahlt die Grundversicherung der Krankenkassen:
- Anthroposophische Behandlung
- Chinesische Medizin inklusive Akupunktur
- Homöopathie
- Neuraltherapie
- Phytotherapie
Generell gilt, dass der behandelnde Arzt eine FMH-an-erkannte Zusatzausbildung haben muss. Phytotherapie darf jedoch jeder Arzt anwenden. Grund: Speziell an der Phytotherapie sind nur die Medikamente, Untersuchung und Diagnose sind konventionell.
Die Aufnahme der Alternativmethoden in die Grundversicherung ist nur provisorisch. Derzeit klärt eine Studie die Wirksamkeit der einzelnen Methoden ab. Der definitive Entscheid soll Mitte 2005 fallen.