Ganz normaler Hauskehricht
Abgelaufene Medikamente werden mit dem normalen Haushaltmüll verbrannt. Trotzdem ist es verboten, sie in den Abfallsack zu werfen. Im Kanton Zürich können die Apotheker nun sogar eine Entsorgungsgebühr verlangen.
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saldo 15/2005
28.09.2005
Franco Tonozzi
Alle glauben zu wissen: Abgelaufene Arzneimittel müssen in die Apotheke zurückgebracht werden. Nur dann werden sie umweltgerecht entsorgt. Alles falsch! Wer etwa alte Kopfschmerztabletten mit schlechtem Gewissen in den Abfallsack wirft, kann sicher sein: Sie werden trotzdem fach- und umweltgerecht entsorgt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen landen die Altmedikamente in den Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) - ob man sie selber wegwirft oder in die Apotheke trägt.
Und wer glaubt, e...
Alle glauben zu wissen: Abgelaufene Arzneimittel müssen in die Apotheke zurückgebracht werden. Nur dann werden sie umweltgerecht entsorgt. Alles falsch! Wer etwa alte Kopfschmerztabletten mit schlechtem Gewissen in den Abfallsack wirft, kann sicher sein: Sie werden trotzdem fach- und umweltgerecht entsorgt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen landen die Altmedikamente in den Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) - ob man sie selber wegwirft oder in die Apotheke trägt.
Und wer glaubt, eine KVA würde Arzneimittel getrennt vom Haushaltmüll vernichten, irrt nochmals: «Wir verbrennen alles im gleichen Ofen bei etwa 850 Grad», sagt Urs Hoffmann, Logistik-Leiter der KVA Bern. Die Anlagen in Zürich und Basel bestätigen dieses Vorgehen. Die Umwelt nehme keinen Schaden, denn die Betriebe seien technisch bestens ausgerüstet. In der Schweiz werden jährlich Arzneimittel im Wert einer halben Milliarde Franken weggeworfen (saldo 14/05).
In Deutschland und Österreich ist es seit Jahren erlaubt, Arzneimittel in den Kehrichtsack zu werfen. «Medikamente zählen zum Hausmüll. Alte oder nicht verbrauchte Arzneien können über die Mülltonne entsorgt werden», informieren deutsche Verbraucherzentralen die Konsumenten.
Trotz allem verpflichtet die schweizerische Bundesverwaltung alle zum Gang in die Apotheke oder eine andere Sammelstelle. Wer das im Kanton Zürich tut, könnte künftig eine unangenehme Überraschung erleben: «Wir haben neu das Recht, eine Entsorgungsgebühr für Altmedikamente zu verlangen», sagt Valeria Dora, Präsidentin des Zürcher Apothekerverbandes. 5 Franken pro Säckchen könnte das schon kosten. Der Hintergrund: Bis Ende 2004 bezahlte der Kanton Zürich einem Entsorgungsunternehmen pro Jahr 120 000 Franken für das Abholen der Altmedikamente bei den Verkaufsstellen. Seit Anfang 2005 müssen die Apotheken die Entsorgung selbst übernehmen. Die anfallenden Kosten von 600 bis 1200 Franken wollen die Pharmazeuten jetzt auf die Kunden abwälzen.
Fraglich, ob da die Zürcher Bevölkerung mitmacht - wenn die Medikamente ohnehin mit dem Haushaltabfall zusammen verbrannt werden.