Die Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz (EOV) regelt, wie viel Sold Dienstleistende im Militär, Zivilschutz oder Rotkreuzdienst erhalten. Hat jemand unmittelbar vor dem Einrücken eine Ausbildung abgeschlossen, berechnet sich die Entschädigung laut EOV aufgrund des ortsüblichen Anfangslohns im betreffenden Beruf. Ein ETH-Absolvent erhielt jedoch für den Zivildienst nur die Grundentschädigung für Erwerbslose. Laut Bun­des­gericht zu Recht: Der Akademiker verbrachte nach Dienstende drei Mo­nate im Ausland. Deshalb sei bei ihm nicht davon auszugehen, dass er un­mit­tel­bar nach Studienabschluss eine Erwerbstätigkeit hätte aufnehmen wollen.

Bundesgericht, Urteil 9C_111/2011 vom 12. Oktober 2011