Ja, in Ihrem Fall können Sie eine Entschädigung geltend machen, und zwar bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie wird Ihnen bar ausgezahlt. Ein repariertes Fahrzeug gilt nach grösseren Beschädigungen als «nicht unfallfrei», was bei einem allfälligen Verkauf zu deklarieren ist. Das kann den Preis mindern.

Allerdings gilt dies nur für jüngere Autos. Betrug der Wert des Autos un­mittelbar vor dem Unfall (Zeitwert) weniger als 60 Prozent des ursprünglichen Katalogpreises, ist eine Minderwertentschädigung in der Regel aus­geschlossen.

Der Katalogpreis Ihres Autos betrug 35 000 Franken. Vor dem Unfall war es noch 23 000 Franken wert. Das sind mehr als 60 Prozent des Katalogpreises. Sie haben daher eine Minderwertentschädigung zugut. Den Zeitwert eines Autos kann man unter www.eurotaxglass.ch ermitteln.

Für die Bemessung der Entschädigung richten sich die Versicherer nach den Grundsätzen des ­Verbandes Freiberuflicher Fahrzeugsachverständiger Schweiz. Diese sind sehr detailliert und richten sich nach der Deformation, die das Auto beim Unfall erlitten hat, sowie nach der Art der Reparatur. Grob ­zusammengefasst ­sehen sie so aus:    

  • Keine Entschädigung gibt es nach der Reparatur von Bagatellen wie Kratzern oder kleinen Beulen.
     
  • Wurden sekundär­tragende Teile wie kleinere Quer- und Längsträger, Radkästen oder Heck- bzw. Frontbleche beschädigt, kann die Minderwertentschädigung bis zu 3 Prozent des Zeitwerts ausmachen. In Ihrem Fall wären das bis 690 Franken.
     
  • Wurden primärtragende Teile beschädigt (wie Fahrgastzelle, tragende Aufbauelemente, Haupt-, Quer- und Längsträger in den ­Bereichen von Motor-, Achs- und Getriebeaufhängung), kann der Minderwert bis zu 10 Prozent des Zeitwerts betragen.


Tipps:

  • Fordern Sie von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers eine Minderwertentschädigung. Von sich aus bieten dies die wenigsten Versicherer an.
     
  • Erkundigen Sie sich beim Garagisten, der Ihr Auto repariert hat, nach der Art des Schadens. Das ermöglicht Ihnen, kritisch auf den Vorschlag der Versicherung einzugehen und mit ihr zu verhandeln.