Ich arbeite 50 Prozent in einer Privatklinik als Krankenpflegerin. Wir arbeiten mit monatlicher Sollarbeitszeit. Letzte Woche war ich für Montag, Mittwoch und Donnerstag eingeteilt. Leider war ich aber krank. Mein Arbeitgeber will mir nun für die drei Tage nur je vier Stunden an meine Sollarbeitszeit anrechnen, da ich ja nur 50 Prozent arbeite. Ist das korrekt?

Nein. Sie waren an diesen drei Tagen für einen ganzen Arbeitstag von acht Stunden aufgeboten. Falls Sie wegen Krankheit ausfallen, so gilt dieser Tag als geleistete Arbeit. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen diesen Tag als vollen Arbeitstag anrechnen.

Den Dienstag dazwischen muss er Ihnen aber nicht als Arbeitstag anrechnen.

Anders sieht es aus, wenn Sie während mehrerer Wochen krank sind und Sie in dieser Zeit auf dem Einsatzplan gar nicht mehr auftauchen.

In diesem Fall muss der Arbeitgeber Ihnen fünf Halbtage pro Woche anrechnen.

(ge)