Hansruedi Blaser aus Flüh SO fiel aus allen Wolken, als ihm die Solothurner Steuerbehörden am 4. September 2013 eröffneten, mehr als drei Konten der steuerbegünstigten 3. Säule seien nicht zulässig. Weitere Bezüge würden darum «ab dem vierten Bezugsjahr für die Satzbestimmung beim dritten Bezugsjahr hinzugerechnet». Im Klartext: Seine Steuerrechnung wird deutlich höher ausfallen als erwartet.
Blaser ärgert sich: «Dass die Zahl der 3.-Säule-Konten beschränkt sein soll, habe ich noch nie gehört.» Im Gegenteil werde ja immer wieder empfohlen, mehrere solche Konten zu eröffnen. Das trifft zu: Denn so hat man die Möglichkeit, das Geld der 3. Säule in mehreren Tranchen und verschiedenen Jahren zu beziehen – und so Steuern zu sparen.
Mehrere 3.-Säule-Konten bieten auch mehr Sicherheit
Tatsächlich kennt das Gesetz keine Beschränkung der Anzahl von Konten der dritten Säule. Und auch das Bundesamt für Sozialversicherung und die Eidgenössische Steuerverwaltung sehen keinen Grund für eine Limitierung. Im Gegenteil: Sie raten ebenfalls zu mehreren Konten, weil dies der Sicherheit der Vorsorgesparer diene. Denn Gelder der 3. Säule sind nur bis 100 000 Franken pro Kunde durch die Einlagensicherung der Banken speziell geschützt.
K-Geld befragte Experten in verschiedenen Kantonen, ob die Praxis der Solothurner Behörden Schule mache. Antwort: Niemand weiss von einem ähnlichen Vorgehen. Einzig die Zahl der 3.-Säule-Konten bzw. -Policen bei der gleichen Bank oder der gleichen Versicherung ist aufgrund einer Empfehlung des Bundesamtes für Sozialversicherungen auf zwei pro Kunde beschränkt.
Für Blaser ist entscheidend, ob die Solothurner Praxis zulässig ist. Denn der Bau- und Kunstschlosser hat seine ganze Altersvorsorge auf der 3.-Säule-Lösung aufgebaut. Als Selbständiger ohne Pensionskasse darf er bis zu 20 Prozent seines Nettoertrags pro Jahr in die 3. Säule einzahlen (maximal 33 696 Franken). Sieben Konten hat er bisher eröffnet und in seiner Steuererklärung auch deklariert. Einwände dagegen gab es nie, bis er nun das vierte Konto auflösen wollte.
Blaser hat auf Anraten von K-Geld fristgerecht Einsprache gegen den Solothurner Steuerbescheid eingereicht. Einen ersten Erfolg hat er damit bereits erzielt: Michael Schwaller, Präsident der Veranlagungsbehörde Grenchen, hat ihm mitgeteilt, er wolle diese «Praxis» überprüfen und auf weitere Bezüge der 3. Säule vorerst keine verschärfte Progression anwenden, bis der Fall geklärt sei.