Zivilprozesse kosten Zeit und Geld. Das gilt im Besonderen, wenn jemand ein Verfahren nicht am ­Gericht seines Wohnortes führen muss, sondern in ­einem anderen Landesteil. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Unternehmen steht ­jedoch häufig, dass bei Streitigkeiten Gerichte am Firmensitz zuständig seien. Dieser Sitz steht im Handelsregister und kann von den Unternehmen frei gewählt werden. 

Solche Gerichtsstandsklauseln sind f&...