K-Tipp-Leser Jean Favre aus Mülligen AG schlenderte Anfang Oktober durch den M-Parc La Praille in Carouge GE. Bei M-Electronics weckte ein Computer sein Interesse. Favre war bereits zum Kauf entschlossen, als der Verkäufer beiläufig bemerkte, er habe nur noch dieses Vorführmodell. Aber einen Rabatt gebe es nicht. Auch Favres Hinweis auf Gebrauchspuren am Deckel des Geräts änderte daran nichts.

Seinem Ärger machte Jean Favre auf Reklamation.ch Luft: «Ich finde es absurd, dass ein Computer, ein Fernseher oder sonst ein Gerät zum regulären Preis verkauft wird, obwohl es während Tagen, wenn nicht Wochen in Betrieb war und von vielen Leuten angefasst und ausprobiert wurde.»

Andere Läden wären Favre entgegengekommen, wie eine Umfrage des K-Tipp bei Elektronikhändlern ergab. Media-Markt erklärt, bei Vorführmodellen von Elektronikgeräten «selbstverständlich» 10 bis 30 Prozent Rabatt zu gewähren – je nach Alter und Zustand des Produkts. Interdiscount spricht von «grundsätzlich» 10 Prozent. In Conrad-Filialen gibts nicht generell Rabatt, sondern nur im Einzelfall – je nach Abnutzungsgrad, Aktualität und Attraktivität des Produkts. 

Laut dem Migros-Genossenschaftsbund liegt es im Ermessen des jeweiligen Filialleiters, bei Vorführmodellen eine Preisreduktion zu gewähren. Die Migros Genf präzisiert, man richte sich dabei nach der zu erwartenden Lebensdauer des Geräts und dem Zeitraum, während dem es im Laden ausgestellt war.

Die Kunden haben also die Wahl: Sie können den vollen Preis bezahlen, verhandeln – oder sich bei der Konkurrenz umschauen.

So funktioniert Reklamation.ch

Konsumenten deponieren eine Beschwerde, die betroffene Firma kann darauf individuell reagieren – und der Kunde bewertet dann den Service.