Ein Velo- und ein E-Bike-Fahrer kollidierten in Oensingen SO. Der E-Bike-Fahrer rief die Ambulanz. Die Sanitäter untersuchten den Velofahrer. Ein Transport ins Spital war unnötig. Das Solothurner Spital stellte dem Velofahrer 900 Franken für die Leerfahrt und 100 Franken für «die kleine medizinische Leistung» in Rechnung. Der Mann wehrte sich beim Verwaltungsgericht: Er habe die Ambulanz nicht gerufen. Das Gericht befand, ein Spital könne vor ­einem Einsatz der Ambulanz nicht das Einverständnis des Betroffenen einholen. Der Mann müsse die Kosten wie bei einer Geschäftsführung ohne Auftrag übernehmen, da der Einsatz in seinem Interesse erfolgt sei.

Verwaltungsgericht SO, Urteil VWBES.2020.379 vom 11.1.2021