Ja. Hinterlässt ein Mieter Spuren, die über die normale Abnützung hinaus­gehen, muss er für deren Beseitigung aufkommen. Führt starkes Rauchen zu vergilbten Wänden und Decken, ist das eine übermässige Abnützung.

Häufig müssen die Wände und Decken dann mit ­einem speziellen Anstrich behandelt werden, bevor normal gestrichen werden kann. Mit einem normalen Dispersionsanstrich würden die Spuren fast ­sofort ­wie­der zum Vorschein kommen. Für diesen ­speziellen Grund­anstrich muss der Mieter voll­umfänglich aufkommen. Dazu kommt dann der normale Dispersions­anstrich. Wie viel der ­Mieter für diesen zweiten Anstrich zahlen muss, hängt vom Alter des bis­herigen Anstrichs ab.

Mieter- und Hauseigentümerverband haben sich auf eine Lebensdauer­tabelle geeinigt (siehe www.mietrecht.ch). Sie besagt, dass die Lebensdauer eines Wandanstrichs acht Jahre beträgt.

In Ihrem Fall hat der Vermieter die Wände das letzte Mal vor sechs Jahren streichen lassen. Deshalb müssen Sie nur einen ­Viertel dieser Malerkosten übernehmen.

Wäre die Lebensdauer des Anstrichs bereits abgelaufen, müssten Sie als Mieter dafür gar nichts zahlen.   


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