Ja. Bedingung für die Kostenübernahme ist, dass die Taxifahrt medizinisch notwendig ist. Das war bei ­Ihnen der Fall.

Dann muss die Krankenkasse aus der obligatorischen Grundversicherung die Hälfte der Kosten übernehmen.

Maximal zahlt die Krankenkasse für Transporte 500 Franken pro Kalenderjahr. Den Rest­betrag zahlt allenfalls eine Zusatzversicherung, falls Sie bei Ihrer Krankenkasse entsprechend versichert sind.

Geht die Knieoperation jedoch auf einen Unfall ­zurück und sind Sie an­gestellt, kommt die obli­gatorische Unfallversicherung für die Taxikosten auf.