Das Betreibungsamt gibt auf Verlangen einen Auszug aus dem Betreibungsregister einer Person heraus. Das nutzen vor allem Vermieter, Banken und Leasingfirmen. Denn der Auszug gibt einen Hinweis darauf, wie es um die finanzielle Situation und die Zahlungsbereitschaft eines künftigen Kunden steht.



Ein Eintrag im Betreibungsregister schmälert deshalb besonders die Chancen bei der Wohnungssuche, beim Antrag auf einen Leasingvertrag oder einen Konsumkredit – egal ob die B...