Ja. Ein Lehrvertrag ist zwar im Grunde ein be­fristetes Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass es am Ende der Lehrzeit auto­matisch abläuft und vorher nur während der Probezeit oder im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst werden kann. Eine sofortige Kündigung ist jedoch ausnahmsweise möglich, falls ein wichtiger Grund vorliegt. Mangelhafte Aus­bildung und ein zu grober Umgangston des Lehrmeisters stellen einen wichtigen Grund dar.

Wichtig: Sind Sie noch nicht volljährig, muss Ihre gesetzliche Vertretung – Vater und/oder Mutter – der Kündigung zustimmen.

Zur Besprechung der gegenwärtigen unhaltbaren Situation wenden Sie sich am besten ans Berufs­bildungsamt des Kantons. Vielleicht kann die Lehrstelle durch ein Gespräch mit Ihrem Lehrmeister, ­Ihren Eltern und dem ­Zuständigen des Amts ­gerettet werden. Oder es kommt eventuell eine ­Auflösung des Lehrver­trages im gegenseitigen Einverständnis in Frage. Dann wäre eine Kündigung durch Sie nicht mehr nötig.