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Ja. Ein Lehrvertrag ist zwar im Grunde ein befristetes Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass es am Ende der Lehrzeit automatisch abläuft und vorher nur während der Probezeit oder im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst werden kann. Eine sofortige Kündigung ist jedoch ausnahmsweise möglich, falls ein wichtiger Grund vorliegt. Mangelhafte Ausbildung und ein zu grober Umgangston des Lehrmeisters stellen einen wichtigen Grund dar.
Wichtig: Sind Sie noch nicht volljährig, muss Ihre gesetzliche Vertretung – Vater und/oder Mutter – der Kündigung zustimmen.
Zur Besprechung der gegenwärtigen unhaltbaren Situation wenden Sie sich am besten ans Berufsbildungsamt des Kantons. Vielleicht kann die Lehrstelle durch ein Gespräch mit Ihrem Lehrmeister, Ihren Eltern und dem Zuständigen des Amts gerettet werden. Oder es kommt eventuell eine Auflösung des Lehrvertrages im gegenseitigen Einverständnis in Frage. Dann wäre eine Kündigung durch Sie nicht mehr nötig.
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