Yokasta Ambühl-Vilorio aus Trimmis GR stieg am Bahnhof Chur mit vollem Einkauftrolley in ein Postauto. Sie befestigte ihn in der Mitte des Postautos mit einem Rollstuhlgurt, damit er während der Fahrt nicht umkippt. Danach wollte sie beim Chauffeur ein Ticket lösen. Weil der Bus bereits angefahren war, musste sie kurz warten. An der nächsten Haltestelle erhielt sie das gewünschte Ticket. Als Ambühl sich setzte, wurde sie trotz gültigem Fahrschein vom Kontrolleur gebüsst. Begründung: Die Billettkontrolle habe im hinteren Teil des Busses bereits begonnen, als sie ihr Billett gelöst habe.

Fahrer überhörte ­Kontrollansage

Yokasta Ambühl-Vilorio protestierte schriftlich bei der Postauto Schweiz. Diese antwortete: Der Chauffeur habe ihr «fälschlicherweise ein Billett ausgehändigt». Nach Kontrollbeginn dürften keine Tickets mehr verkauft werden. «Leider überhörte wohl der Buschauffeur die Kontroll­ansage», heisst es im Brief.

Unglaublich: Die Postauto Schweiz AG ortet den Fehler zwar beim Buschauffeur, besteht aber gleichzeitig gegenüber der Kundin auf der Busse. 

Die Postauto Schweiz AG stellte sich auch nach der Intervention des K-Tipp stur. Ambühl sei ins Post­auto gestiegen und habe länger als eine Haltestelle zugewartet, um zum Fahrer zu gehen, behauptet sie. Somit habe sie für den ersten Teil der Strecke kein Ticket besessen. Deshalb müsse sie die Busse zahlen. Ambühl ärgert sich: «Ich bin noch nie schwarzgefahren und hatte auch dieses Mal ein gültiges Billett!» Trotzdem hat sie die Busse bezahlt, um keine Betreibung zu riskieren.

Weiterer Fall: Billett lösen unmöglich

Yokasta Ambühl-Vilorio ist kein Einzelfall: Im «Bieler Tagblatt» schilderte eine Leserbriefschreiberin einen ähnlichen Vorfall. Eine Passagierin wollte beim Chauffeur ein Billett lösen, doch dieser war in ein Gespräch mit einem Mann vertieft. Die Frau habe sich deshalb kurz gesetzt, die Reka-Schecks zur Bezahlung in der Hand. Nachdem der Buschauffeur seine Unterhaltung beendet hatte, fuhr er los. Bei seinem Gesprächspartner hatte es sich um einen Kontrolleur gehandelt. Dieser büsste die  Kundin, obwohl sie beteuerte, dass sie ein Billett hatte lösen wollen.

Postauto Schweiz AG erklärt auf Anfrage des K-Tipp, man habe von diesem Fall keine Kenntnis: «Sollte es sich aber wie geschildert zugetragen haben, möchten wir für das Verhalten des Kontrolleurs um Entschuldigung bitten», sagt Sprecher Urs Bloch. 

«Direkt zum ­Chauffeur gehen»

Auch Postauto Schweiz scheint die Gefahr von Missverständnissen bewusst zu sein. Sie schrieb Ambühl: «Um künftig solche Vorfälle zu vermeiden, bitten wir Sie, immer direkt nach dem Befestigen des Wagens zum Buschauffeur zu gehen, um ein Billett zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Buschauffeur unverzüglich anzusprechen, um ihn darauf hinzuweisen, dass Sie noch einen kurzen Moment benötigen, um den Wagen zu sichern, und danach ein Billett lösen werden.»

Ambühl hat sich für eine einfachere Lösung entschieden: Sie wird sich zukünftig nach dem Einkaufen von ihrem Ehemann mit Auto abholen lassen.