Inhalt
Taggelder: Anspruch gestrichen
Ein Arbeitsloser, der pro Monat mindestens acht Arbeitsbemühungen hätte nachweisen sollen, konnte wiederholt nur ein bis zwei Stellenbewerbungen pro Monat belegen. Deswegen erhielt er immer wieder Einstelltage aufgebrummt. Während Einstelltagen erhalten Arbeitslose kein Taggeld.
Nach dem siebten Mal hatte die kantonale Amtsstelle der Arbeitslosenversicherung genug. Sie erklärte den Mann als nicht mehr vermittelbar. Daraufhin erhielt er gar keine Taggelder mehr. Das Bundesgericht hat dies abgesegnet. Der Mann hatte argumentiert, er könne sich nur auf Stellenausschreibungen bewerben, für Spontanbewerbungen sei er psychisch zu gehemmt. Das sei medizinisch nicht plausibel, befand das Bundesgericht.
Bundesgericht, Urteil 8C_480/2014 vom 11. 8. 2014
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden