Taggelder: Anspruch gestrichen

Ein Arbeitsloser, der pro Monat mindestens acht Arbeitsbemühungen hätte nachweisen sollen, konnte wiederholt nur ein bis zwei Stellenbewerbungen pro Monat belegen. Des­wegen erhielt er immer wieder Einstelltage ­aufgebrummt. Während Einstelltagen erhalten Arbeitslose kein Taggeld.

Nach dem siebten Mal hatte die kantonale Amtsstelle der Arbeitslosenversicherung genug. Sie erklärte den Mann als nicht mehr ­vermittelbar. Daraufhin erhielt er gar keine Taggelder mehr. Das Bundesgericht hat dies abgesegnet. Der Mann hatte argumentiert, ­er könne sich nur auf Stellenausschreibungen bewerben, für Spontanbewerbungen sei er psychisch zu gehemmt. Das sei medi­zinisch nicht plausibel, befand das Bundes­gericht.

Bundesgericht, Urteil 8C_480/2014 vom 11. 8. 2014