Eine Pensionskasse und ein älterer angestellter Immobilientreuhänder lösten den Arbeits­vertrag im gegenseitigen Einvernehmen auf. Dabei erklärte sich die Pensionskasse vorbehaltlos bereit, dem Mann anschliessend noch fünf Jahre lang Aufträge im Mandatsverhältnis zu geben – und zwar im Umfang von sechs ­Arbeitstagen pro Monat zum üblichen Honorar.

Als dann jedoch keine Aufträge kamen, klagte der Mann auf Schadenersatz – und erhielt Recht. Das Bundesgericht kürzte allerdings seinen ­Anspruch um einen Drittel, weil er ja für die «Nichtarbeit» keine Aufwendungen wie etwa ­Bürokosten hatte.     

Bundesgericht, Urteil 4A_665/2012 vom 22. 3. 2013