Hausbesitzer müssen ihre elektrischen Instal­lationen alle 20 Jahre von einem anerkannten Kontrolleur überprüfen lassen. Wer dies mit dem Argument verweigert, die Hausbesichtigung stelle einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar, kommt vor Gericht nicht durch.

Ein Hausbesitzer erhielt vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Esti) eine Verfügung: Wenn er die Kontrolle weiterhin verweigere, koste ihn das 5000 Franken Busse. Für diese Ver­fügung verlangte das Esti 600 Franken. Auch das hat das Bundesgericht abgesegnet.   

Bundesgericht, Urteil 2C_86/2013 vom 29. 1. 2013