Eine Familie aus Dielsdorf ZH zog 1998 innerhalb eines Hauses in eine neue Mietwohnung. Dort zahlte sie gemäss Vertrag monatlich 145 Franken für Nebenkosten. Was alles unter diese «Betriebskosten» fiel, stand nicht im Vertrag. Deshalb zahlte die Familie ab 2013 nicht mehr. Zwei Jahre später zogen die Mieter aus und forderten die seit 2005 bezahlten Nebenkosten zurück – rund 20 000 Franken. Das Mietgericht Dielsdorf wies die Klage der Familie ab, doch das Bundesgericht gab ihr recht: Umschreibe der Vertrag die Nebenkosten nicht, ­seien sie durch den Mietzins abgegolten. 

Bundesgericht, Urteil 4A_451/2017 vom 22. Februar 2018