Der Arzt muss sich gemäss Gesetz bei der Behandlung «auf das Mass beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den ­Behandlungszweck erforderlich ist». Stellt er zu viele Leistungen in Rechnung, können ihn die Krankenkassen zur Kasse bitten.

Deswegen muss ein Allgemeinmediziner aus dem Bündnerland für ein Jahr 47 470 Franken zurückzahlen. Er stellte viel höhere Rechnungen aus als zehn andere vergleichbare Allgemeinmediziner aus der Region. Das Gericht gewährte ihm bei der Rückzahlung aber einen «Rabatt» von einem Viertel, weil unter seinen Patienten viele Ausländer gewesen seien.   

Bundesgericht, Urteil 9C_576/2012 vom 17. 12. 2012