Nachträgliche Rabatte verboten

2007 lancierte die KPT in der Grundversicherung ein Telemedizin-Modell namens «KPTwin.win». Hier Versicherte müssen vor jedem Arztbesuch ein medizinisches Beratungszentrum anrufen. Dafür erhalten sie von Anfang an einen Rabatt. Doch die KPT wollte darüber hinaus: Sie versprach zudem eine nachträgliche Prä­mienrückerstattung für den Fall, dass die ganze Versichertengruppe wenig zum Arzt ging und dadurch Kosten sparte. Eine solche Erfolgs­beteiligung sei gesetzeswidrig, sagt das Bundesgericht. Die Prämien seien immer im Voraus festzulegen – aufgrund von Schätzungen über die zu erwartenden Kosten.

Bundesgericht, Urteil 9C_878/2013 vom 14. 10. 2014