Eltern mit je Fr. 800.– gebüsst

Ein Ehepaar wollte seine beiden Töchter zehn Tage lang aus der Schule nehmen, um eine längere Reise zu unternehmen. Die Schul­behörde und der Bezirksrat wiesen das Gesuch ab. Hierauf meldeten die Eltern die ­beiden Töchter kurzerhand vom Unterricht ab und erklärten, die beiden Mädchen würden Privatunterricht geniessen.

Dies tolerierte die Bildungsdirektion nicht und zeigte die Eltern an. Das Bezirksgericht verurteilte die Mutter und den Vater zu einer Busse von je 800 Franken. Das Zürcher Obergericht schützte diesen Entscheid. Es befand, die Eltern hätten als Inhaber der elterlichen Sorge vorsätzlich gegen die ihnen nach der Volksschulgesetzgebung auferlegte Elternpflicht verstossen. Das Bundesgericht hat das bestätigt.

Bundesgericht, Urteil 6B_76/2014 vom 27.2.2014