Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Dorneck-Thierstein/Thal-Gäu SO ordnete an, dass ein Vater seine Kinder ein Jahr lang nur noch alle drei Monate sehen darf. Er forderte darauf beim Verwaltungsgericht Solothurn, dass die Kinder von einer unabhängigen Fachperson angehört werden und er sie alle zwei Wochen sehen könne. Ohne Erfolg. Erst das Bundesgericht ordnete an, dass eine Fachperson den Sohn (11) und die Tochter (7) anhören und das Besuchsrecht neu beurteilt werden muss. Kinder ab 6 Jahren müssten angehört werden.

Bundesgericht, Urteil 5A_723/2019 vom 4.5.2020