Volle IV-Rente für 61-Jährigen

Ein Mann hat Knie, Hüft- und Schulterprobleme. Doch die Invalidenversicherung (IV) sprach ihm nur eine Viertelsrente zu. Begründung: Die IV gehe davon aus, dass der Mann noch ganztags eine «leichte, nicht schulterbelastende ­Tätigkeit» ausüben und damit noch etwas verdiene könne.

Falsch, sagt das Bundesgericht, die IV muss ihm eine volle IV-Rente zahlen, denn der Mann habe keine «Restarbeitsfähigkeit» mehr. Er sei mit 61 Jahren schon relativ alt, in der Zwischenzeit habe er auch noch Herzprobleme, es drohe auch eine Schulteroperation – und einen solchen Bewerber stelle keine Firma ein.

Bundesgericht, Urteil 9C_734/2013 vom 13. 3. 2014