USA-Rechnung selber zahlen

Eine Frau musste in einem Spital in den USA behandelt werden. Die Rechnung für nur einen Spitaltag: 16 320 US-Dollar. Doch die Krankenkassen-Grundversicherung musste nur den doppelten Betrag der Kosten übernehmen, die in der Schweiz vergütet worden wären – also nur 3312 Franken.

Muss der Wohnkanton einen Teil der Kosten übernehmen? Nein, sagt das Bundesgericht. Die Kantone müssen sich nur dann anteilsmässig an Spitalkosten beteiligen, wenn eine ausserkantonale Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist. Für das Ausland gilt das nicht.

Bundesgericht, Urteil 9C_165/2014 vom 25.6.2014