Ein in Winterthur ZH wohnhafter Luzerner über­klebte aus Jux das Zürcher Wappen auf dem hinteren Kontrollschild seines Autos mit einem Luzerner Wappen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland ZH büsste ihn deshalb wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern mit 300 Franken und verhängte eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 80 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Verfahrenskosten betrugen 800 Franken.

StA Winterthur/Unterland, Strafbefehl vom 21.11.2018