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Eine Mieterin kündigte einen zehnjährigen Mietvertrag bereits nach knapp drei Monaten. Der Vermieter akzeptierte die Kündigung erst auf Ablauf der zehn Jahre. Er bot ihr an, sie für 20 000 Franken aus dem Vertrag zu entlassen. Sonst werde er sie für alle Mietzinse über total 600 000 Franken betreiben. Das tat er dann auch und erhöhte sein Angebot auf 25 000 Franken. Der Genfer Polizeirichter verurteilte ihn wegen versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Das Bundesgericht urteilt gleich: Er habe die Betreibung als Druckmittel eingesetzt, damit die Mieterin die gütliche Lösung annimmt.
Bundesgericht, Urteil 6B_378/2016 vom 15. Dezember 2016
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