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Ein Steueramt im Kanton Luzern erliess einem Einwohner Steuern von Fr. 437.55. Im folgenden Jahr beantragte der Mann wieder einen Steuererlass. Doch das Amt lehnte ab: Ein Erlass solle einmalig sein. Dagegen wehrte sich der Mann erfolgreich beim Kantonsgericht. Zwar sei ein Steuererlass eine seltene Ausnahme. Dennoch müssten die Voraussetzungen bei jedem Begehren neu geprüft werden. Massgebend sei, ob die Steuerforderung in das Existenzminimum eingreife und ein menschenwürdiges Leben bedrohe.
Kantonsgericht Luzern, Fallnummer 7 W 16 43/44 vom 31.3.2017
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