Ein Mann, dessen Frau vor ein paar Jahren ­gestorben war und der später wieder geheiratet hatte, kam ins AHV-Alter. Bei der Renten­berechnung erfolgte nun das Splitting. Das heisst: Für die Berechnung seiner AHV-Altersrente wurden die von ihm und seiner ver­storbenen Frau während der Ehe erzielten Einkommen halbiert und je zur Hälfte dem an­deren Partner gutgeschrieben. Das ist üblich – auch wenn die verstorbene Ehefrau davon gar nichts mehr hat.

Normalerweise erhalten solche Rentner noch ­einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent. Im erwähnten Fall fällt er weg, weil der Mann wegen der zweiten Heirat in diesem Punkt nicht mehr als verwitwet gilt.   

Bundesgericht, Urteil 9C_778/2012 vom 5. 4. 2013