Fremde Fotos auf der ­eigenen Homepage, auf Facebook oder etwa auf Werbemitteln für eine Veranstaltung zu verwenden, ist künftig heikel. Bis jetzt gilt: Eine Fotografie muss einen «individuellen Charakter» aufweisen, damit ihr Urheber geschützt wird. Es muss also die persönliche, gestalterische Idee des Fotografen erkennbar sein. Alltägliche Fotos sind nach Gesetz nicht geschützt und dürfen auch ohne Erlaubnis des Inhabers verwendet werden.