Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Verdienen Selbständigerwerbende im Jahr ­weniger als 9400 Franken, müssen sie der AHV den Mindestbeitrag von 480 Franken zahlen. Bei Ihnen ist das anders, weil Sie den Mindestbeitrag schon aufgrund Ihres Jobs als Angestellte zahlen.

Deshalb schulden Sie der AHV auf dem Einkommen, das Sie mit den Yogastunden erzielen, nur den Mindestbeitragssatz für Selbständigerwerbende von 5,223 Prozent. Bei 6000 Franken Einkommen sind das 313 Franken (plus Verwaltungskosten).

Dies gilt aber nur, solange Sie so weniger als 9400 Franken verdienen; sonst steigt der Beitragssatz. Und sollten Sie in Ihrem selbständigen Nebenerwerb weniger als 2300 Franken pro Jahr verdienen, wäre diese Summe beitragsfrei (unter der Voraussetzung, dass der 480-Franken-Mindestbeitrag bereits über eine Arbeitnehmer­tätigkeit bezahlt ist).