Ja. Für den Rückzug einer Betreibung darf das Be­trei­bungsamt folgende ­Kosten in Rechnung stellen:

5 Franken für die Protokollierung des Rückzugs,
8 Franken für das Er­stellen der Rechnung,
Fr. 5.30 für das Zustellen der Rechnung.

Das hat das Bundes­gericht so bestätigt (Urteil 5A_172/2016). Sie können aber die Ihnen vom Betreibungsamt in Rechnung gestellten ­Kosten beim säumigen Mieter einfordern.