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Ja. Die Versicherung muss nur jenen Teil des Schadens bezahlen, der den Selbstbehalt des Versicherten übersteigt. Grundsätzlich haben Sie nun eine offene Rechnung gegenüber der versicherten Person, nicht bei der Versicherung. Es ist also bereits ein Entgegenkommen der Versicherungsgesellschaft, dass sie den Schadenersatz direkt an Sie überweist. So müssen Sie nur noch den Rest (Selbstbehalt) vom Mieter direkt einfordern.
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