Ja. Die Versicherung muss nur jenen Teil des Schadens bezahlen, der den Selbstbehalt des Versicherten übersteigt. Grundsätzlich haben Sie nun eine ­offene Rechnung gegenüber der ­versicherten Person, nicht bei der Ver­sicherung. ­Es ist also ­bereits ein Entgegenkommen der Versicherungs­gesellschaft, dass sie den Schadenersatz direkt an Sie überweist. So müssen Sie nur noch den Rest (Selbstbehalt) vom Mieter direkt einfordern.