Nein. Die Lebensdauer ­eines Lavabos beträgt 35 Jahre. Zerbricht es nach 33 Jahren, muss ein Mieter nur noch 2/35 des Schadens übernehmen. Die Höhe des Schadens berechnet sich aus Material- und Montagekosten. Die Arbeit des Installateurs ist also inbegriffen. Das heisst: Ihre Mieterin bzw. deren Privathaftpflichtversicherung muss 2/35 der Kosten fürs neue Lavabo und 2/35 der Installationskosten bezahlen.

Dasselbe gilt auch für Malerarbeiten: Ein gewöhnlicher Anstrich mit Dispersionsfarbe ist nach 8 Jahren amortisiert. Verschmutzt ein Mieter die Wand, muss er nach 5 Jahren noch 3/8 der Kosten übernehmen. Und das heisst: Der Mieter muss die Kosten für Farbe und Maler nur anteilsmässig übernehmen.