Mit dieser Police kommen auch Sie zu Ihrem Recht
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Haus & Garten 2/1999
01.09.1999
TCS-Mitglieder fahren mit der Assista am günstigsten, VCS-Mitglieder mit der Protekta und ACS-Mitglieder mit der DAS. Für alle anderen hat die Protekta das billigste Angebot. Doch Konsumenten sollten nicht nur auf die Prämie achten.
Sonja Wernli aus Lenggenwil SG könnte zufrieden sein: Ihr ehemaliger Arbeitgeber, der sie fristlos entlassen hatte, muss ihr den Lohn bis zum nächsten Kündigungstermin weiterzahlen.
Diesen Erfolg hat die Ex-Angestellte mit Hilfe ei...
TCS-Mitglieder fahren mit der Assista am günstigsten, VCS-Mitglieder mit der Protekta und ACS-Mitglieder mit der DAS. Für alle anderen hat die Protekta das billigste Angebot. Doch Konsumenten sollten nicht nur auf die Prämie achten.
Sonja Wernli aus Lenggenwil SG könnte zufrieden sein: Ihr ehemaliger Arbeitgeber, der sie fristlos entlassen hatte, muss ihr den Lohn bis zum nächsten Kündigungstermin weiterzahlen.
Diesen Erfolg hat die Ex-Angestellte mit Hilfe eines von der DAS-RechtsschutzVersicherung vermittelten Anwalts erstritten. Dennoch ist Wernli unzufrieden - mit der DAS. Die Versicherung weigerte sich nämlich zunächst, die Anwaltskosten zu übernehmen. Begründung: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten seien laut klein Gedrucktem gar nicht gedeckt.
Damit kam die Versicherung reichlich spät. Denn die DAS hatte schriftlich Kostengutsprache für den Beizug eines Anwalts erteilt, nachdem ihr Sonja Wernli den Schaden gemeldet hatte.
Wernli ist empört: «Die Versicherung kann doch nicht nachträglich einfach zurückkrebsen.»
Peter Bobst, Leiter juristische Dienste der DAS, ist die Sache unangenehm: «Der Sachbearbeiter hat seinerzeit nicht gemerkt, dass das Arbeitsrecht nicht gedeckt ist. Aber wir halten uns natürlich an die ursprüngliche Zusage.»
In den neueren Verträgen der DAS ist das Arbeitsrecht automatisch mitversichert.
Doch der Fall Wernli zeigt: Die Aufzählung der versicherten Rechtsstreitigkeiten im klein Gedruckten ist das erste wichtige Kriterium für die Wahl einer Rechtsschutz-Versicherung.
Denn hier gibt es beachtliche Unterschiede - vor allem beim Privatrechtsschutz. So haben Assista- und Previsa-Kunden bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten lediglich Anspruch auf eine Beratung pro Jahr, Coop-Kunden auf höchstens 3000 Franken. Für Haus- oder Wohnungseigentümer sind diese Gesellschaften daher weniger geeignet.
Auch im Bereich des Vertragsrechts bestehen bei verschiedenen Gesellschaften Einschränkungen.
Die Fortuna etwa deckt Streitigkeiten über Darlehensverträge und Aufträge nicht, die Juridica/Secura kneift bei Darlehens- und Reiseverträgen. Schlecht für Auto-Leasingnehmer: Coop übernimmt in Leasing-Fällen nur maximal 3000 Franken.
Die CAP zahlt grundsätzlich nicht, wenn es um Verträge des Versicherten mit Privaten geht. Die DAS schützt den Versicherten bei Vertragsstreitigkeiten nur als Kläger. Und Coop, Juridica/Secura sowie Previsa werden in solchen Fällen nur tätig, wenn es um mindestens 300 respektive 500 Franken geht.
Die folgenden Streitigkeiten sind hingegen bei allen Privatrechtsschutz-Versicherungen gedeckt:
- Streitfälle betreffend Kauf, Miete, Leasing, Werk- und Arbeitsverträge. Achtung: Als Vermieter ist der Versicherungskunde nur bei der Previsa ohne Zusatzprämie geschützt.
- Das Geltendmachen von Schadenersatz-Forderungen des Versicherten (bei der Coop ab einem Streitwert von 300 Franken, bei der Juridica/Secura ab 500 Franken). Verursacht hingegen der Versicherte selber einen Schaden, muss seine Haftpflicht-Versicherung (falls vorhanden) ungerechtfertigte Forderungen abwehren.
- Gedeckt sind auch Auseinandersetzungen mit Krankenkassen und Versicherungen (ausser mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherung).
DAS-Kunden haben zudem Anrecht auf eine Überprüfung ihres Versicherungsportefeuilles durch einen Juristen.
Generell nicht gedeckt sind im Privatrechtsschutz:
- Familien- und Erbstreitigkeiten. Alle Anbieter gewähren aber eine einmalige Beratung durch einen Hausjuristen oder übernehmen die Kosten für einen externen Anwalt bis zu einem Betrag von 200 (Protekta) oder 300 Franken (Assista, Coop, Orion). Scheidungsberatungen sind teilweise ausgeschlossen.
- Streitigkeiten aus Bank- und Börsengeschäften.
- Auseinandersetzungen um den Kauf oder Verkauf von Gebäuden und Grundstücken.
- Baubewilligungsverfahren, Steuerverfahren und Strafverfahren (ausser bei Fahrlässigkeit oder Notwehr).
- Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit sowie aus Gesellschaftsrecht.
Beim Verkehrsrechtsschutz sind Streitigkeiten mit Versicherungen, Schädigern (zum Beispiel einem Unfallverursacher) und dem Staat (Verletzung von Verkehrsregeln, Ausweisentzug) überall gedeckt.
Auch bei Auseinandersetzungen mit Autoverkäufern, Garagisten und Leasingfirmen ist der Versicherte geschützt - bei der Coop allerdings nur bis 3000 Franken, bei der Fortuna nur gegen Zusatzprämie.
Der Schutz gilt grundsätzlich für alle Motorfahrzeuge, die auf den Namen einer versicherten Person eingelöst sind.
Auch wer als Lenker eines «fremden» Fahrzeugs, als Velofahrer, Fussgänger oder Passagier eines öffentlichen Verkehrsmittels unterwegs ist, kann auf die Unterstützung der Rechtsschutz-Versicherung zählen - und das meist in ganz Europa sowie in den Mittelmeer-Randstaaten (bei der DAS sogar weltweit). Einzig die Assista beschränkt den Schutz immer auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.
Ist ein Fall gedeckt, zahlen die Versicherungen maximal 250000 Franken (Coop: 300000 Franken) für Anwaltshonorare, Gerichts- und Gutachterkosten, Prozessentschädigungen an die Gegenpartei und Kautionen. Nicht gedeckt sind Bussen.
Zweites Auswahlkriterium für eine RechtsschutzVersicherung ist die Prämie. Die Tabellen zeigen: Am günstigsten ist die Protekta. Bei ihr gibt es umfassenden Rechtsschutz für eine Jahresprämie von 190 Franken (Einzelpersonen) respektive 270 Franken (Familien). Mitglieder des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) fahren bei der Protekta noch günstiger.
Auch die Mitglieder des Touring-Clubs der Schweiz (TCS) und des Automobil-Clubs der Schweiz (ACS) können sich bei der Assista beziehungsweise der DAS günstig versichern.
Zu den teuren Anbietern gehören die DAS, die Previsa, die Coop (Privatrechtsschutz) und die Winterthur-Arag (Kombiprodukt). So zahlt beispielsweise ein Single für eine Privatrechtsschutz-Versicherung bei der Coop fast doppelt so viel wie bei der Protekta.
Drittes Kriterium für die Wahl einer RechtsschutzVersicherung ist die freie Anwaltswahl. Hier geht eine einzige Gesellschaft mit gutem Beispiel voran: die Assista (nur für TCS-Mitglieder). Sie erlaubt ihren Kundinnen und Kunden von Anfang des Schadenfalls an, einen Anwalt ihres Vertrauens beizuziehen.
Die übrigen Gesellschaften lassen aus Kostengründen zuerst ihre Hausjuristen ans Werk, die nicht unbedingt ein Anwaltsdiplom haben müssen. Diese beraten die Kunden und versuchen, mit der Gegenpartei eine Einigung zu finden. Sie entscheiden auch darüber, ob sie einen Streitfall selber weiter bearbeiten oder einem externen Anwalt übergeben wollen.
Besonders streng sind CAP, DAS und Juridica/Secura: Laut klein Gedrucktem geben sie einen Fall nur dann auswärts, wenn es nicht anders geht - zum Beispiel weil das Prozessrecht einen freiberuflichen Anwalt vorschreibt.
Die DAS verpflichtet sich für diesen Fall immerhin, den vom Kunden gewählten Anwalt zu akzeptieren.
Das macht sonst nur noch die Coop. Die restlichen Gesellschaften wollen bei der Bestimmung des Anwalts ein Wörtchen mitreden. Meist kann der Kunde drei Personen vorschlagen, von denen die Versicherung dann eine auswählt.
Dass das fehlende Recht auf freie Anwaltswahl für Kunden ein Nachteil sei, hört man in der Branche nicht gern. Für viele Kunden sei es schwierig, innert nützlicher Frist einen Anwalt zu finden, sagt René Najer von der CAP. Und Rainer Grünig, Leiter Marketing bei der Orion, nimmt seine Hausjuristen in Schutz: «Sie sind absolute Profis.»
Thomas Müller
Darauf kommt es beim Abschluss an
Beantworten Sie für sich die folgenden Fragen, bevor Sie den Versicherungsantrag unterschreiben:
- Brauche ich überhaupt eine Rechtsschutz-Versicherung? Personen, die auf dem Existenzminimum oder knapp darüber leben, können unentgeltlich prozessieren und sich wenn nötig von einem Anwalt gratis vertreten lassen. Auch Leute in sehr guten finanziellen Verhältnissen können getrost auf eine solche Versicherung verzichten und im Streitfall selber in die Tasche greifen.
- Besteht bereits Rechtsschutz über Verbände (Gewerkschaften, Mieterverband usw.) oder andere Versicherungen? Beispiel: Die freiwilligen Zusatzversicherungen Top von Helsana sowie Diversa von Wincare beinhalten einen Patienten-Rechtsschutz.
- Welche Streitigkeiten sollten aufgrund meines persönlichen Risikoprofils unbedingt gedeckt sein? Wer viel reist, sollte beispielsweise darauf achten, dass Reiseverträge versichert sind.
- Sind beim Privatrechtsschutz die wichtigsten vertraglichen Streitigkeiten gedeckt? Dazu gehören Kauf-, Miet-, Darlehens-, Arbeits-, Werk-, Reise- und Versicherungsverträge sowie Aufträge.
- Übernimmt die Gesellschaft im Familien- und Erbrecht wenigstens eine einmalige Konsultation bei einem frei gewählten Anwalt?
- Schliesst der Verkehrsrechtsschutz auch Streitigkeiten über Kauf, Verkauf, Miete und Reparatur eines Fahrzeugs ein?
- Kann ich im Schadenfall den Anwalt frei wählen?
- Verzichtet die Versicherung auf Abzüge wegen Grobfahrlässigkeit?
Und denken Sie daran:
- Privatrechtsschutz ist in der Regel wichtiger als Verkehrsrechtsschutz, weil Vertragsstreitigkeiten häufiger sind als Verkehrsunfälle.
- Holen Sie mehrere Offerten ein und vergleichen Sie die Prämien und das klein Gedruckte. Eine höhere Prämie bedeutet nicht unbedingt eine bessere Leistung.
- Als TCS-Mitglied gehen Sie am besten zur Assista, als VCS-Mitglied zur Protekta und als ACS-Mitglied zur DAS.
- Bleiben Sie flexibel und schliessen Sie nur einjährige Verträge ab, obwohl die Versicherungen Verträge bis zehn Jahre Laufzeit (Protekta) anbieten. Einjährige Verträge verlängern sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr. Bei der Assista sind solche Verträge Standard. Wenig kundenfreundlich hingegen die CAP: Sie verrechnet für unter vierjährige Verträge einen Zuschlag.
- Bei der Coop und der Winterthur-Arag haben Sie ein siebentägiges Rücktrittsrecht ab Erhalt der Police respektive ab Unterzeichnung des Versicherungsantrags.
- Bei den übrigen Versicherungen gibt es nach der Unterschrift kein Zurück mehr - auch dann nicht, wenn der Vertrag an einer Messe abgeschlossen wurde.
- Während der ersten drei Monate des Vertrages besteht für die meisten Rechtsgebiete keine Deckung. Es nützt also nichts, für bereits laufende Auseinandersetzungen noch eine Versicherung abzuschliessen.
- Wenn Sie in einem konkreten Fall Rechtsschutz benötigen, müssen Sie sich sofort schriftlich bei der Versicherung melden. Sonst riskieren Sie, dass die Gesellschaft ihre Leistungen kürzt oder den Fall ganz ablehnt.
- Aussichtslose Prozesse müssen die Versicherungen nicht übernehmen. Über die Erfolgschancen darf die Gesellschaft aber nicht allein entscheiden. Im Streitfall haben Sie als Kunde das Recht, eine Beurteilung durch einen Schiedsrichter - in der Regel einen Anwalt - zu verlangen. Das Schiedsverfahren ist im klein Gedruckten geregelt. Darauf muss Sie die Versicherung bei der Ablehnung hinweisen.
- Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Versicherungen drei Monate, bei der Coop einen Monat, bei der Assista gar nur einen Tag. Wichtig: Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag der Frist bei der Versicherung eintreffen.
Familienversicherung für das Konkubinat
Geschützt sind bei allen Gesellschaften nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch sein Ehegatte und alle Personen (Coop: nur Familienangehörige) im gleichen Haushalt - also auch Konkubinatspartner. Negativ fällt hier die Winterthur-Arag auf: Sie bestraft Konkubinatspaare beim Privatrechtsschutz mit einem Prämienzuschlag von 38 Franken pro Jahr.
Kinder, die im gleichen Haushalt leben, sind mitversichert. Bei der Fortuna allerdings nur, wenn sie ledig sind, bei der Winterthur-Arag nur, wenn sie ledig, unter 25 Jahre alt und in Ausbildung sind.
Zwei Versicherungen schliessen auch Nachkommen ein, die nicht mehr beim Versicherungsnehmer wohnen. Voraussetzung ist bei der Winterthur-Arag, dass die Kinder ledig und unter 20-jährig sind.
Bei der CAP muss es sich um Lehrlinge oder Studenten unter 25 handeln, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer aufkommt.
Studenten und Lehrlinge bis zum 25. Altersjahr, die nicht über eine Familienpolice versichert sind, können bei der DAS eine Kombiversicherung zum Spezialpreis von 140 Franken pro Jahr abschliessen.