Massive Differenzen bei Maler-Offerten
Ein Zimmer streichen zu lassen, hat seinen Preis – oder genauer: sehr viele Preise. Das zeigt ein Offertenvergleich von Haus & Garten bei Malern in Basel, Luzern und Zürich.
Inhalt
Haus & Garten 04/2008
23.11.2008
Letzte Aktualisierung:
25.11.2008
GERY SCHWAGER
Sicher: Wer nicht gerade zwei linke Hände hat, kann ein gewöhnliches Zimmer selber streichen (siehe Haus & Garten 1/2007). Fehlen Zeit und Lust oder ist die Arbeit knifflig, lässt man besser Profis ran.
Doch wie siehts mit den Kosten aus? Haus & Garten hat in einer Stichprobe anonym drei Maleraufträge formuliert (siehe Tabelle im pdf-Artikel) – je einen für Base...
Sicher: Wer nicht gerade zwei linke Hände hat, kann ein gewöhnliches Zimmer selber streichen (siehe Haus & Garten 1/2007). Fehlen Zeit und Lust oder ist die Arbeit knifflig, lässt man besser Profis ran.
Doch wie siehts mit den Kosten aus? Haus & Garten hat in einer Stichprobe anonym drei Maleraufträge formuliert (siehe Tabelle im pdf-Artikel) – je einen für Basel (zwei Küchenwände und Decke mit Silikatfarbe streichen), Luzern (Kellerraum mit Kalkfarbe streichen) und Zürich (Zimmer mit Dispersionsfarbe streichen). Für jede Arbeit wurden zehn örtliche Malergeschäfte eingeladen, eine Offerte vorzulegen.
Ausserdem wurden die Aufträge auf dem Internet-Handwerkerportal Renovero ausgeschrieben. Auch hier galt als Vorgabe: Die Räume können nicht besichtigt werden. Sämtliche Maler mussten sich also mit den vorgelegten Objektbeschreibungen begnügen.
Das Interesse an den drei Aufträgen war höchst unterschiedlich: Während für den Zürcher Auftrag insgesamt 26 Offerten eingingen (davon 22 via Renovero), lösten der Keller in Luzern nur 11 und die Küche in Basel gar nur 6 Offerten aus.
Die tiefsten Offerten gingen über Renovero ein
Bei den Preisen zeigten sich massive Differenzen. Das höchste Angebot für das Zimmer in Zürich betrug rund 1722 Franken. Es war damit dreieinhalb Mal oder 1345 Franken teurer als das tiefste Angebot. Beim Keller in Luzern übertraf der teuerste Voranschlag die günstigste Offerte um knapp 515 Franken (+ 129 Prozent) und bei der Küche in Basel um knapp 224 Franken (+ 52 Prozent).
In allen drei Fällen ging der tiefste Kostenvoranschlag via Renovero ein. Für Auftraggeber ist das Online-Portal gratis, sofern sie innert 30 Tagen nicht mehr als fünf Aufträge ausschreiben.
Bei Dumping-Angeboten sind Erkundigungen Pflicht
Das Spektrum der auf Renovero registrierten Betriebe reicht von grossen Fachgeschäften über mittlere und kleinere Firmen bis zu Ein-Mann-Unternehmen. Da man diese in aller Regel nicht persönlich kennt, empfiehlt es sich, vor einer allfälligen Auftragsvergabe Erkundigungen einzuholen und nach Referenzen zu fragen – bei eigentlichen Dumping-Angeboten ist das ein Muss.
Malermeister Heinz Klotz aus Pratteln BL unterstreicht die Bedeutung transparenter Offerten. Diese müssten unter anderem auch die Kosten für Abdeckarbeiten und die Entsorgung von Altmaterial sorgfältig aufführen.
Offerten ohne Besichtigung sind schwierig
Fredy Kluser vom Fugenexpress in Wilen OW wiederum hält wie mehrere andere Maler fest, es sei schwierig, für ein Objekt ohne vorherige Besichtigung zu offerieren. Er gehe in solchen Fällen mit dem Preis «lieber etwas höher», dafür könne er einen allfälligen Mehraufwand etwa für Vorarbeiten «in Kauf nehmen, ohne gleich den Regieblock zu zücken».
Ähnlich verfährt die Josef Hodel AG in Kriens LU, die ihren Offertpreis «als Kostendach» verstanden wissen will. Bei tieferen effektiven Kosten falle die Rechnung entsprechend tiefer aus.
Eines ist allen Handwerkern, die zum Resultat der Stichprobe Stellung genommen haben, gemein: die Überzeugung, selber seriös offeriert zu haben. Bezüglich der Konkurrenz jedoch zieht das manch einer in Zweifel. So kritisiert ein Maler mit Blick auf das Ergebnis in Zürich: «Die einen gehen tief unten rein und machen die Preise kaputt, die andern sind schlicht unverschämt.»
Offerten: In der Regel kostenlos
Offerten von Handwerkern sind grundsätzlich gratis. Etwas kosten dürfen sie dann, wenn dies zuvor vereinbart worden ist. Sinnvoll ist es, ausdrücklich einen verbindlichen Kostenvoranschlag zu verlangen. In diesem Fall muss man auch dann nicht mehr bezahlen, wenn der Handwerker seinen Aufwand unterschätzt hat. Falls hingegen nur ein Richtpreis offeriert wird, darf er allfälligen Mehraufwand verrechnen.