In meinem Mietvertrag steht, ich sei verpflichtet, eine Privathaftpflicht-Versicherung abzuschliessen. Mein Vermieter will nun eine Kopie der Police als Beleg dafür, dass ich tatsächlich eine solche Versicherung habe. Darf er überhaupt von mir verlangen, dass ich mich versichere?

Die Antwort ist juristisch umstritten. Viele Experten meinen: Falls der Mieter einen Mietvertrag unterschreibt, in dem verlangt wird, dass er eine Privathaftpflicht-Versicherung abschliesst, muss sich der Mieter auch daran halten.

Man könnte allerdings auch anders argumentieren: Falls der Mieter bereits die maximale Sicherheitsleistung (Kaution) von drei Monatszinsen hinterlegt hat, darf der Vermieter keine weiteren Sicherheiten - etwa in Form einer Versicherung - verlangen, die den Mieter etwas kosten.

Wie dem auch sei: Der Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung ist so oder so empfehlenswert. Die deutsche Stiftung Warentest schreibt sogar, sie dürfe in keinem Haushalt fehlen. Sie zahlt nicht nur für Schäden an der Mietwohnung, sondern auch für Missgeschicke, die Ihnen im Alltag passieren und Sie unter Umständen sehr viel kosten können.

Bei welcher Gesellschaft Sie die Versicherung abschliessen, steht Ihnen frei. Sie müssen dem Vermieter weder die Police zeigen noch ihm eine Kopie schicken, falls Sie dies nicht wollen. Es genügt, wenn er auf andere Weise überprüfen kann, ob Sie tatsächlich eine Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. Am besten bitten Sie die Versicherungsgesellschaft, Ihnen in einem Schreiben zu bestätigen, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist. Mit dieser Bestätigung muss sich der Vermieter zufrieden geben.

(ch)