Nein. Sie können nur die AHV-Beiträge einzahlen, die die Ausgleichskasse aufgrund der geltenden gesetzlichen Rege­lungen für Sie festlegt. Massgebend ist bei Angestellten der aktuelle Lohn, bei Selbständigerwerbenden das jeweilige Einkommen.

Allenfalls ist ein frei­williger Einkauf in die Pensionskasse möglich. Fragen Sie bei Ihrer Pen­sionskasse nach, ob und in welcher Höhe das möglich ist.

Tipp: Wollen Sie Ihre ­finanzielle Situation für die Zeit nach der Pensio­nierung verbessern, können Sie dies auch über die steuerbegünstigte Säule 3a tun.