Nein. «Das Betreten von Wald und Weide» ist im Prinzip «jedermann gestattet», steht im Zivilgesetzbuch. Im Grunde dürfen ­Eigentümer ihr Eigentum auch nicht einzäunen. Eine Einzäunung ist nur dann zulässig, wenn zum Beispiel ein Bauer sein Vieh auf diese Weise am Davonlaufen hindern will. Für Sie als Wintersportler bedeutet dies, dass Sie auch über Zäune steigen dürfen.

Es kann allerdings sein, dass die Gemeinde Zutrittsverbote für gewisse Gegenden erlassen hat. Diese müssten Sie be­achten.  


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