Der K-Tipp deckte es auf: Swisscom-Kunden erhielten kürzlich eine Mitteilung auf ihr Handy: «Update der Netzbetreiber-Einstellungen. Es sind neue Einstellungen verfügbar. Möchten Sie sie jetzt ak­tualisieren?» Die Benutzer konnten nur zwischen «später» und «Aktualisieren» wählen (Ausgabe 8/13).

Die neuen Einstellungen führen dazu, dass sich die Handys der Kunden ­unbemerkt ins kostenpflichtige WLAN der Swisscom einloggen – auch wenn ein kostenloses WLAN beispielweise in ­einem Restaurant oder ­einer Stadt verfügbar ist oder die Handy-Benutzer eigene kostenlose WLAN-Netze programmiert haben. Folge: Die Kunden brauchen ihr Datengut­haben schneller auf. Ist es aufgebraucht, kostet der Internetzugriff bis zu 5 Franken pro Tag.

Der Freiburger Strafrechtsprofessor Christof Riedo kritisiert das Vorgehen der Swisscom: «Ein Gericht könnte von einem Betrug ausgehen.» Denn: Aus der von Swisscom versandten Mitteilung gehe nicht hervor, was die Softwareaktualisierung genau bewirkt. Die Kunden hätten also nicht wissen können, dass sie nach dem Update im kostenpflichtigen WLAN surften. Das Vorgehen sei deshalb «arglistig». Mussten die Kunden aufgrund der geänderten Einstellungen mehr zahlen, liege zudem «der bei Betrug erforderliche Vermögensschaden» vor.

Laut Sprecher Christian Neuhaus hat Swisscom keinen Betrug begangen. Man wolle niemanden schädigen. Swisscom habe keinen Einfluss darauf, welches WLAN ein Handy auswähle.

Tipp: Im K-Tipp 8/13 ist detailliert erklärt, wie man die unerwünschten Einstellungen rückgängig machen kann.