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«Bei Wind und Wetter robust. Im Regen stehen ohne Regenschirm macht Ihrem Smartphone gar nichts aus.» So wirbt Samsung für seine Handymodelle S8 und S8+. Und Sony verspricht bei seinen Smartphones: «Abspülen unter dem Wasserhahn kein Problem.» Tatsache ist aber: Im Kleingedruckten (AGB) und in der Garantie werden Wasserschäden explizit ausgeschlossen.
Solche Klauseln sind ungültig. Rechtsprofessor Vito Roberto der Universität St. Gallen: «Wer mit einem wasserdichten Gerät wirbt, darf die Haftung für Feuchtigkeitsschäden nicht im Kleingedruckten ausschliessen. Zugesicherte Eigenschaften gehen den AGB vor.»
Das heisst: Werben Hersteller mit wasserdichten Geräten, müssen sie innerhalb der Garantiefrist auch Wasserschäden kostenlos reparieren.
Samsung Schweiz sagt: «Unsere Geräte sind nur in klarem Wasser wasserdicht – nicht in Salzwasser, Seifenlauge, Alkohol oder erhitzten Flüssigkeiten. Wir halten uns an die gesetzliche Norm.» Sony argumentiert gleich.
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