Seit Anfang 2012 müssen Velos nicht mehr mit einer Vignette versehen sein. Die Vignette war ein Versicherungsschutz: Der Fahrer war versichert für Schäden, die er mit dem Velo Dritten zufügt. Es handelte sich also um eine Haftpflichtversicherung.



In diesem Zusammenhang konnte man lesen: Wenn jetzt ein Velofahrer ohne Versicherungsschutz eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Schaden durch den Nationalen Garantiefonds gedeckt.