Nein. Eine rechtsgültig ausgesprochene Kündigung führt immer zur Auflösung des Mietvertrags. Die nachträgliche Begleichung der offenen Miete ändert daran nichts. 

Es gilt: Bei einer Kün­digung wegen Zahlungsrückstands endet der Mietvertrag nach Ablauf der ausserordentlichen Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende des Monats.