Ja. Alle Ihre Brüder sind laut Gesetz Erben. Und alle sind Teil der Erben­gemeinschaft. Ihr Bruder muss sich den Vorbezug aber an seinen Erbteil anrechnen lassen. Und falls der Vorbezug seinen Erb­anteil übersteigt, muss er die Differenz an die Erb­masse zurückzahlen, sofern Ihr Vater nichts Besonderes angeordnet hat.