Ja. Ihre aktuelle AHV-Rente basiert auf Ihren ­eigenen Beitragsjahren und auf dem Einkommen, das Sie früher erzielt haben – plus allfälligen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Sobald auch Ihr Mann eine AHV-Rente bezieht, wird Ihre AHV-Rente neu berechnet. Und zwar so: Die Erwerbseinkommen beider Ehegatten während der Ehe werden zusammengezählt und ­halbiert. Dann wird jedem Ehepartner je eine Hälfte auf seinem Konto gutgeschrieben. Das ist das sogenannte Einkommenssplitting.

Da Sie früher weniger verdient haben als Ihr Mann, profitieren Sie von dieser Neuberechnung. Ihre AHV-Rente wird dann ­höher. Umgekehrt fällt die Rente Ihres Mannes tiefer aus, als wenn sie allein ­aufgrund seines ­Einkommens berechnet würde.

Allenfalls kommt eine weitere Veränderung durch die sogenannte Plafonierung dazu. Denn die Summe Ihrer beiden AHV-Renten darf höchstens 150 Prozent einer ­maximalen AHV-Rente betragen. Die Maximalrente beträgt zurzeit 2320 Franken (ab 2013: 2340 Franken). Ein Ehepaar erhält also momentan insgesamt nicht mehr als 3480 Franken (ab 2013: 3510 Franken). Übersteigen Ihre Renten zusammen diesen Betrag, werden sie anteilsmässig gekürzt.   


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